Altersgrenzen an unseren Automaten
Bestimmte Produkte dürfen nur an Personen abgegeben werden, die das gesetzliche Mindestalter erreicht haben. Wir kennzeichnen diese Artikel deutlich:
Konkret gilt:
- Tabakwaren, E-Zigaretten, Liquids & nikotinhaltige Erzeugnisse: Abgabe ausschließlich ab 18 Jahren.
- Bier, Wein, Sekt & andere alkoholische Getränke: Abgabe je nach Getränk ab 16 bzw. 18 Jahren.
- Snacks, Getränke ohne Alkohol & Alltagsartikel: keine Altersbeschränkung.
So prüfen unsere Automaten das Alter
Altersbeschränkte Fächer geben erst nach einer technischen Altersverifikation frei. Am Automaten wird dein Alter über einen Ausweis- bzw. Dokumentenscan geprüft, bevor das Produkt ausgegeben wird. Ohne erfolgreiche Prüfung erfolgt keine Ausgabe.
Bitte halte deinen Ausweis bereit. Akzeptiert werden gültige amtliche Lichtbildausweise (Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Die Prüfung dient ausschließlich der Altersfeststellung.
Weitergabe ist verboten
Die Weitergabe von altersbeschränkten Produkten an Minderjährige ist gesetzlich untersagt und strafbar. Wer für andere kauft, die das Mindestalter nicht erreicht haben, handelt rechtswidrig. Bitte unterstütze uns dabei, den Jugendschutz ernst zu nehmen.
Rechtliche Grundlagen
- Jugendschutzgesetz (JuSchG), insbesondere §§ 9, 10
- Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TabakerzG), § 10
- Jugendarbeitsschutz- und weitere einschlägige Vorschriften
Hinweise & Hilfe
Tabak, Nikotin und Alkohol können abhängig machen und die Gesundheit schädigen. Wenn du Fragen zum Jugendschutz an unseren Automaten hast oder einen Verstoß melden möchtest, erreichst du uns über die Support-Seite.
Stand: Juni 2026